AGB (Allgemeine Geschäftsbedingeungen)
Allgemeine Verkaufsbedingungen der ALESSANDRO Schweiz AG
§ 1 Geltung
(1) Für den Verkauf von Waren durch die ALESSANDRO Schweiz AG („ALESSANDRO“) gelten ausschliesslich diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Bedingungen, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, gelten auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widerspro-chen wurde oder ALESSANDRO in Kenntnis von ihnen eine Leistung vorbehaltlos annimmt oder ausführt. (2) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen ALESSANDRO und dem Käufer. (3) Änderungen, Ergänzungen und sonstige Sondervereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
§ 2 Angebot, Bestellung und Vertragsabschluss
(1) Angebote von ALESSANDRO sind unverbindlich und können ohne Vorankündigung durch ALESSANDRO abgeändert werden, sofern sie nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich gekennzeichnet sind. (2) ALESSANDRO kann Bestellungen des Käufers innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang annehmen. Die Annahme einer Bestellung ist für ALESSANDRO nur verbindlich, wenn sie durch Bestätigung in Textform (einschliesslich Fax und E-Mail) oder durch Absendung der Ware erfolgt. (3) Alle Angaben von ALESSANDRO zu den Eigenschaften der Ware, die von ALESSANDRO in der Werbung, in Prospekten oder sonstigen Unterlagen gemacht werden, gelten nur als unverbindliche Hinweise und gehören nicht zur vereinbarten Beschaffenheit, sofern sie nicht ausdrücklich als Angabe zur Beschaffenheit in einem verbindlichen Angebot oder einer Bestellbestätigung von ALESSANDRO enthalten sind. Garantien, insbesondere Beschaffenheitsgarantien, sind für ALESSANDRO nur in dem Umfang verbindlich, in welchem sie in einem verbindlichen Angebot oder einer Bestellbestätigung von ALESSANDRO enthalten sind, ausdrücklich als „Garantie“ oder „Beschaffenheitsgarantie“ bezeichnet werden und die sich daraus für ALESSANDRO ergebenden Pflichten ausdrücklich festlegen.
§ 3 Preise, Zahlung
(1) Für Lieferungen innerhalb der Schweiz verstehen sich die angegebenen Preise FCA (Incoterms 2010) Logistikzentrum alessandro in Frauenfeld zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und zzgl. Verpackung, soweit nicht aus-drücklich anders vereinbart. Im Falle der Versendung der Ware durch ALESSANDRO berechnet ALESSANDRO Versandkosten für Verpackung, Fracht und Versicherung in Abhängigkeit des für die jeweilige Bestellung insgesamt anfallenden Netto-Kaufpreises („Netto-Bestellwert“) wie folgt: Bei einem Netto-Bestellwert – unter CHF 50,- werden Versandkosten in Höhe von CHF 9,50 berechnet; – ab CHF 50,- werden keine Versandkosten berechnet. (2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bankgebühren sind vom Käufer zu tragen. Ist der Lastschrifteinzug vereinbart (SEPA-Firmenlastschrift) zieht alessandro innerhalb 4 Tagen ein. Der Käufer ist einverstanden, dass bei Lastschrifteinzug zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs die grundsätzlich 14-tägige Frist für die Information vor Einzug einer fälligen Zahlung bis auf maximal einen Tag vor Be-lastung verkürzt werden kann. (3) Bei Überschreiten der Zahlungsfrist kommt der Käufer ohne weitere Mahnung in Verzug. Massgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Rechnungsbetrags auf dem von ALESSANDRO angegebenen Konto. Bei Zahlungsverzug kann ALESSANDRO Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt ALESSANDRO vorbehalten. (4) Bei Erstaufträgen über CHF 1.000,- ist eine Vorauskasse von 50% des Auftragswertes zu leisten. (5) Im Verzugsfall kann ALESSANDRO für die entstandenen Aufwände eine Mahnkostenpauschale in Höhe von CHF 30,- verrechnen. Bei nicht einbring baren Forderungen können diese an das Inkassobüro CREDITREFORM AG weitergegeben werden wobei alle daraus entstandenen Aufwendungen dem Kunden belastet werden. Zudem behalten wir uns vor, das Zahlungsverhalten informativ an das Inkassobüro CREDITREFORM AG weiter zu leiten und bei Zahlungsverzug die Belieferung mit weiterer Ware unverzüglich einzustellen.
§ 4 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, insoweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 5 Lieferung
(1) Die Lieferung der Ware erfolgt innerhalb der Schweiz FCA (Incoterms 2010) Logistikzentrum alessandro in Frauenfeld, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Als Mindestbestellwert werden CHF 100,- vereinbart. (2) Angegebene Lieferfristen oder Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden. Der Käufer kann vier Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist ALESSANDRO schriftlich zur Lieferung auffordern. Nach dem Zugang der schriftlichen Aufforderung kommt ALESSANDRO bei Verschulden in Lieferverzug. (3) Die Lieferung durch ALESSANDRO setzt die fristgerechte und ordnungsgemässe Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Solange der Käufer Mitwirkungs-pflichten im Zusammenhang mit der Lieferung nicht rechtzeitig erfüllt, verlängern sich vereinbarte Lieferfristen oder verschieben sich vereinbarte Liefertermine um einen entsprechenden Zeitraum. (4) Der Käufer gerät in Annahmeverzug, wenn er die Ware nicht mit Ablauf der verbindlichen Lieferfrist oder an dem verbindlichen Liefertermin annimmt. Im Falle einer unverbindlichen Lieferfrist oder eines unverbindlichen Lieferter-mins kann ALESSANDRO dem Käufer mitteilen, dass die Ware bereitsteht; nimmt der Käufer die Ware nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige an, gerät er in Annahmeverzug. (5) Bei Annahmeverzug oder sonstiger schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten seitens des Käufers im Zusammenhang mit der Lieferung ist ALESSANDRO zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens, einschliesslich etwaiger Mehraufwendungen, berechtigt. Als pauschale Entschädigung für Lagerkosten kann ALESSANDRO 0,1% des Rechnungsbetrags für die gelagerte Ware pro Kalendertag der Lagerung, maximal jedoch 1% pro Kalendermonat berechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr des Verlusts, der Beschädigung oder Zerstö-rung der Ware geht spätestens mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs oder der sonstigen Verletzung von Mitwirkungspflichten auf den Käufer über. (6) Teillieferungen sind zulässig, soweit diese für den Käufer zumutbar sind, insbesondere wenn die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Käufer dadurch kein erheblicher Mehraufwand oder keine erheb-lichen zusätzlichen Kosten entstehen. Jede Teillieferung kann gesondert in Rechnung gestellt werden. Bei Sonderanfertigungen behält sich ALESSANDRO eine Mehr- oder Minderbelieferung bis höchstens 10% der Bestellmenge vor.
§ 6 Gefahrübergang, Versendung
(1) Die Gefahr des Verlusts, der Beschädigung oder Zerstörung der Ware geht spätestens mit Bereitstellung am Wa-renausgang Logistikzentrum alessandro in Frauenfeld auf den Käufer über. Dies gilt auch für den Fall, dass A-LESSANDRO gemäss § 3 Abs. 2 oder aufgrund einer Sondervereinbarung die Versandkosten übernimmt. § 5 Abs. 5 bleibt unberührt. (2) Die Regelungen dieses § 6 gelten auch für Teillieferungen. (3) Vertragsgemäss gelieferte Ware kann weder zurückgenommen noch umgetauscht werden. ALESSANDRO ist nicht verpflichtet, Ware, die uns ohne vorheriges schriftliches Einverständnis zurückgeschickt wird, zu vergüten, zurück zu senden oder für ihre Aufbewahrung zu sorgen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung verbleibt die Ware im Ei-gentum von ALESSANDRO. Besteht ein Kontokorrentverhältnis, behält sich ALESSANDRO das Eigentum bis zum Eingang aller Zahlungen aus anerkannten Salden vor. (2) Bei Vertragsverletzungen des Käufers, einschliesslich Zahlungsverzug, ist ALESSANDRO berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware („Vorbehaltsware“) nach Rücktritt vom betreffenden Kaufvertrag zurückzunehmen und zu diesen Zwecken die Geschäftsräume des Käufers während der üblichen Geschäftszeiten zu betreten. Der Rück-tritt erfordert im Falle des Zahlungsverzugs keine vorherige Fristsetzung. Nach Rücknahme und vorheriger Andro-hung ist ALESSANDRO zur angemessenen Verwertung der Vorbehaltsware berechtigt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers anzurechnen, abzüglich angemessener Verwertungskosten. (3) Der Käufer hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, angemessen zu versichern und, soweit erforderlich, zu warten. (4) Der Käufer ist zur Weiterveräusserung der Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In die-sem Falle tritt er jedoch bereits jetzt alle Forderungen mit allen Nebenrechten aus einer solchen Weiterveräusserung, gleich ob diese vor oder nach einer etwaigen Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt, an ALESSANDRO ab. Unbese-hen der Befugnis von ALESSANDRO, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Käufer auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. ALESSANDRO wird die Forderung nicht einziehen, solange und soweit der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt. Liegt einer dieser Fälle vor, hat der Käufer ALESSANDRO unver-züglich schriftlich zu informieren; er ist auf Verlangen von ALESSANDRO verpflichtet, die Abtretung den Schuldnern bekannt zu geben sowie ALESSANDRO die zur Geltendmachung ihrer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. (5) Im Übrigen ist dem Käufer eine Veräusserung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware untersagt. Der Käufer ist verpflichtet, bei Zwangspfändungen und sonstigen Beeinträchtigungen der Eigentümerinteressen (z.B. drohende Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen den Käufer) auf das Eigentum von ALESSANDRO hinzuweisen und ALESSANDRO hiervon unverzüglich schriftlich zu informieren. (6) Jede Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer erfolgt für ALESSANDRO. Erfolgt diese mit fremden, nicht ALESSANDRO gehörenden Sachen, oder wird die Vorbehaltsware mit solchen fremden Sachen untrennbar vermischt oder verbunden, erwirbt ALESSANDRO das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zu den fremden Sachen; für die neue Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. Erfolgt eine Verbindung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, überträgt der Käufer ALESSANDRO anteilsmässig Miteigentum. (7) Insoweit die oben genannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigen, wird ALESSANDRO Sicherheiten nach eigener Auswahl auf Verlangen des Käufers freigeben.
§ 8 Mängelrechte
(1) Voraussetzung für Mängelrechte des Käufers ist dessen ordnungsgemässe Erfüllung aller bestehenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten. Rügen haben unter spezifischer Angabe des Mangels unverzüglich und schriftlich zu erfolgen. Erkennbare Mängel sind ALESSANDRO spätestens innerhalb einer Woche nach Lieferung anzuzeigen, versteckte Mängel spätestens innerhalb einer Woche nach ihrer Entdeckung. Ansprüche wegen verspätet mitgeteilter Mängel sind ausgeschlossen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Annahme der Ware nicht verweigert werden. Die Kosten der Untersuchung der Ware trägt der Käufer. Mangelhafte Ware ist ALESSANDRO auf Verlangen zur Prü-fung zur Verfügung zu stellen. (2) Die Verjährungsfrist für Mängelrechte beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Diese Beschränkung gilt jedoch nicht, wenn (a) ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder (b) eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware über-nommen wurde (diesbezüglich gilt gegebenenfalls die sich aus der Garantie ergebende Haftungsregelung bzw. Ver-jährungsfrist). Im Falle von Schadensersatzansprüchen gilt diese Beschränkung weiterhin nicht in folgenden Fällen: (a) Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, (b) Vorsatz und (c) grobe Fahrlässigkeit von Organen oder lei-tenden Angestellten von ALESSANDRO. (3) Bei Mängeln der Ware kann ALESSANDRO nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Die Nacherfüllung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Im Falle der Nachbesserung beginnt der verbleibende Teil der ursprünglichen Verjährungsfrist mit der Rückgabe der nachgebesserten Ware zu laufen. Dasselbe gilt im Falle der Ersatzlieferung. (4) Erfüllungsort der Nacherfüllung ist bei ALESSANDRO (Logistikzentrum alessandro in Frauenfeld). Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit sich die Aufwendungen durch nachträgliche Verbringung der Ware an einen anderen als den ursprünglich vereinbarten Lieferort erhöhen. Ebenfalls ausgeschlossen sind die Kosten für einen Ein- und Ausbau der Ware. ALESSANDRO ist berechtigt, derartige Mehrkosten dem Käufer in Rech-nung zu stellen. Der Käufer kann diese Kosten nur im Rahmen des Schadensersatzes nach § 9 geltend machen. (5) Bei endgültigem Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Käufer berechtigt, von der jeweiligen Bestellung zurückzu-treten. Das Recht zur Minderung des Kaufpreises ist ausgeschlossen. (6) Der Käufer trägt die angemessenen Kosten einer unberechtigten Geltendmachung von Mängelrechten. Das Glei-che gilt, wenn ALESSANDRO fälschlich Mängelrechte gewährt, ohne dazu verpflichtet zu sein. (7) Weitere Mängelansprüche, gleich welcher Art, sind vorbehaltlich etwaiger nach Massgabe von § 9 beschränkter Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
§ 9 Haftung
(1) ALESSANDRO haftet bei einfacher Fahrlässigkeit nur für Schäden aus der Verletzung von wesentlichen Vertrags-pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmässig vertraut und vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt in gleicher Weise für Schäden, die von Mitarbeitern oder Beauftragten von ALESSANDRO, welche nicht Organe oder leitende Angestellte von A-ALESSANDRO sind, grob fahrlässig verursacht werden. (2) In den Fällen des § 9 Abs. 1 haftet ALESSANDRO nicht für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder indirekte Schäden. (3) In den Fällen des § 9 Abs. 1 beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Käufer von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat. Unabhängig von der Kenntnis des Käufers verjährt der Anspruch drei Jahre nach dem den Schaden auslösenden Ereignis. Die Verjährung bei Schadensersatzansprüchen aufgrund von Mängeln richtet sich nach § 8 Abs. 2. (4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung (a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (b) wegen Vorsatz, (c) wegen grober Fahrlässigkeit von Organen oder leitenden Angestellten von ALESSANDRO, (d) wegen arglistig verschwiegener Mängel, (e) aus der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie (diesbezüglich gilt gegebenenfalls die sich aus der Garantie ergebende Haftungsregelung bzw. Verjährungsfrist) sowie (f) aus dem Produkthaftungsgesetz. (5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Schadensersatzansprüche des Käufers gegen Organe, leitende Angestellte, Mitarbeiter oder Beauftragte von ALESSANDRO.
§ 10 Höhere Gewalt
(1) Höhere Gewalt wie Mobilmachung, Krieg, Bürgerkrieg, Terrorismus, Unruhen, Aufruhr, Embargos, Naturkatastrophen, Epidemien, Feuer, gesetzgeberische Aktivitäten, gerichtliche Entscheidungen oder behördliche Massnahmen, oder andere unvorhersehbare und nicht durch ALESSANDRO zu vertretende Umstände wie z.B. Arbeitskämpfe, Streiks oder rechtmässige Aussperrungen, Betriebs- oder Transportstörungen, Rohstoffbeschaffungsschwierigkeiten oder Verzögerungen durch Zulieferer, die ALESSANDRO an der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten hindern, verlängern vereinbarte Lieferfristen oder verschieben vereinbarte Liefertermine jeweils um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, zu dem sich ALESSANDRO in Verzug befindet. ALESSANDRO verpflichtet sich, dem Käufer den Beginn und das voraussichtliche Ende solcher Ereignisse mitzuteilen. (2) Dauert die Behinderung sechs Wochen oder länger, können beide Parteien vom betroffenen Kaufvertrag durch schriftliche Erklärung zurücktreten.
§ 11 Academy
(1) Die Anmeldung ist ein bindendes Angebot. ALESSANDRO ist berechtigt, das Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Mit Zugang der Auftragsbestätigung kommt der Schulungsvertrag zwischen ALESSANDRO und dem Teilnehmer zustande. Alle Anmeldungen gelten erst dann als bestätigt, wenn der volle Betrag eingezahlt wurde (2) Kursgebühren: Die Schulungsgebühr ist 14 Tage vor Kursbeginn an ALESSANDRO zu bezahlen. Wird die Schulungsgebühr von dem Teilnehmer nicht vollständig vor der Schulung gezahlt, kann ALESSANDRO die Teilnahme an der Schulung verweigern. (3) Rücktrittsbedingungen: Der Rücktritt von dem Schulungsvertrag ist nur schriftlich möglich. Im Falle des Rücktritts werden abhängig von dem Zeitpunkt des Rücktritts folgende Kosten erhoben: • bis 21 Tage vor dem ersten Schulungstag kostenfrei • 10 – 20 Tage vor dem ersten Schulungstag 50 % der Schulungsgebühr • 0 – 9 Tag vor dem ersten Schulungstag 100 % der Schulungsgebühr Die Rücktrittsbedingungen gelten auch für die mit Gutscheinen (VOUCHER) gebuchten Schulungen. Die Rücktrittskosten sind fällig und zahlbar 14 Tage nach Rechnungsstellung. Bei Krankheit wird gegen Vorlage eines ärztlichen Attests die Kursgebühr für einen späteren Zeitpunkt gutgeschrieben. Bzgl. Verschiebens eines Kurses gelten folgende Bedingungen: • bis 21 Tage vor dem ersten Schulungstag ist das Verschieben einmalig möglich • bis 10 Tage vor dem ersten Schulungstag ist eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100,- zu bezahlen • 0-9 Tage vor dem ersten Schulungstag sind Kurse nicht mehr verschiebbar und 100% der Schulungsgebühr sind fällig (4) Absagen: ALESSANDRO behält sich vor, Schulungen wegen z.B. zu geringer Teilnehmerzahl, Ausfall des Referenten oder ähnlicher unvorhersehbarer Anlässe abzusagen. Für den Fall der Absage durch ALESSANDRO werden die Schulungsgebühren rückerstattet. Ein weitergehender Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, es sei denn, er beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von ALESSANDRO. (5) Haftungsbeschränkungen: ALESSANDRO haftet nicht für Verluste oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände auf Schulungen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von ALESSANDRO. (6) Datenschutz: Die Daten der Teilnehmer werden für die interne Weiterverarbeitung und Werbezwecke von uns unter Einhaltung der gesetzlichen Bedingungen gespeichert.
§ 12 Allgemeine Bestimmungen
(1) Der Käufer darf die ihm obliegenden Rechte und Pflichten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ALESSANDRO ganz oder teilweise abtreten. ALESSANDRO ist die Abtretung der ihr obliegenden Rechte und Pflichten, insbesondere an verbundene Unternehmen erlaubt. (2) Es wird ausschliesslich die Anwendbarkeit Schweizer Rechts vereinbart. Für Druckfehler übernimmt ALESSANDRO keine Haftung. (3) Erfüllungsort ist Frauenfeld, TG, soweit nicht anders vereinbart. (4) Als Gerichtsstand für beide Teile wird auch für Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozesse Frauenfeld vereinbart, falls gesetzlich nichts Anderes vorgeschrieben ist. ALESSANDRO ist auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem Sitz zu verklagen. Es gilt die gesetzliche Regelung, falls der Auftraggeber kein Vollkaufmann ist. (5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Ergebnis nach dem von der jeweils unwirksamen Bestimmung verfolgen wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommen. (6) Anpassungen an der Allgemeinen Verkaufsbedingungen behält sich ALESSANDRO vor. Es gilt jeweils die aktuellste Version der AGB.